On 30 June 2020, the Biocidal Products Regulation (BPR) Union List was updated with the following expired active substance approvals:
New document for guideline M7 on assessment and control of mutagenic impurities
M7 Implementation Working Group releases a new Questions and Answers document.
Nikotinfreie E-Liquids müssen zum 01.01.21 gemeldet werden / Neue TabakerzG im Bundestag verabschiedet
Ergänzend zu den Vorgaben der europäischen Tabak-Richtlinie sollen auch nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter durch Gleichstellung mit nikotinhaltigen Erzeugnissen reguliert werden.
BfR veröffentlicht Artikel zu Risiken von E-Liquids
E-Zigaretten sind modern, gelten bei vielen als cool und im Vergleich zu Tabakzigaretten als weniger gesundheitsschädlich. Ihr Prinzip: die Inhaltsstoffe zu verdampfen statt zu verbrennen. Das BfR hat die Alternative zum Rauchen untersucht.
Neu: Test-Umgebung für Einreichung der Meldungen an das Giftinformationszentrum bei der ECHA verfügbar
Unternehmen können jetzt Benachrichtigungen in einer Testumgebung hochladen und senden, als wären sie im offiziellen ECHA-Einreichungsportal. Mit der Testumgebung können Unternehmen überprüfen, wie das Portal funktioniert, ohne dass Giftinformationszentren irreführende Daten erhalten.
ECHA präzisiert die Kennzeichnungsanforderungen hinsichtlich der Meldung an die Giftinformationszentren (UFI)
Die ECHA arbeitet derzeit an Änderungen der Leitlinien, die sich aus der zweiten Änderung von Anhang VIII ergeben.
Neue harmonisierte Einstufung für Titandioxid und zusätzlich EUH-Sätze
Titandioxid (EG 236-675-5, CAS 13463-67-7) in Pulverform (>1 % der Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm) wurde als Carc. 2, H351 (Einatmen) harmonisiert eingestuft.
Mehrheit der Bevölkerung sieht gesundheitliche Risiken von E-Zigaretten
Wie eine aktuelle repräsentative Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt, verbindet die große Mehrheit der Bevölkerung (84 %) gesundheitliche Risiken mit dem Konsum von E-Zigaretten.
Erster Todesfall nach E-Zigarettenkonsum in Belgien
In Belgien ist der erste Todesfall im Zusammenhang mit dem Konsum von E-Zigaretten aufgetreten. Wie die Behörden gestern mitteilten, starb ein 18-jähriger Mann an den Folgen eines Atemstillstands, der auf die Inhalation schädlicher Substanzen in einer E-Zigarette zurückgeführt wird.
BfR rät vom Selbstmischen von E-Liquids ab
„Dampfer“ sollten darauf verzichten, das Gemisch für ihre Elektronischen (E-) Zigaretten selbst herzustellen. Mineral- und Pflanzenöle sollten unter keinen Umständen in Liquids enthalten sein und können bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Auch von E-Zigaretten und Gemischen (E-Liquids) unklarer Herkunft und Zusammensetzung ist abzuraten. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hin, nachdem gehäuft schwere Lungenerkrankungen bei „Dampfern“ in den USA auftraten.