Online-Seminar: Einstufung und Kennzeichnung von E-Liquids und Vorläuferprodukten
am März 2022
Hersteller, Importeure und Großhändler sind verpflichtet, E-Liquids und Einzelkomponenten zum Selbermischen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Einzelhändler dürfen Produkte, die nicht oder fehlerhaft gekennzeichnete sind, nicht verkaufen, da sie nicht verkehrsfähig sind. Beim Verstoß gegen die Kennzeichnungs- und Verpackungsverpflichtungen drohen empfindliche Sanktionen.
Für die Kennzeichnung von nikotinhaltigen, zu verdampfenden E-Liquids sind neben den tabakrechtlichen Bestimmungen, die auch für verwandte Erzeugnisse wie die E-Zigarette anzuwenden sind, die chemikalienrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben gemäß der CLP-Verordnung EC 1272/2008 zu beachten.
Nikotinfreie E-Liquids waren bisher vom Tabakrecht ausgenommen und unterlagen ausschließlich dem Chemikalienrecht. Sie sind kennzeichnungspflichtig, sofern sie chemikalienrechtlich als gefährlich eingestuft sind. Mit der am 2. Juli 2020 beschlossenen zweiten Änderung des TabakerzG, die nikotinfreie E-Liquids den nikotinhaltigen gleichsetzt, müssen nikotinfreie E-Liquids seit Anfang 2021 auch den tabakrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
In unserem Online-Seminar geben wir Ihnen ein Überblick über die chemikalienrechtliche Einstufung gemäß der CLP-Verordnung und die aktuellen, gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung von E-Liquids und den entsprechenden Einzelkomponenten zum Selbermischen.
Zielgruppen
Das Online-Seminar richtet sich an E-Liquid-Hersteller und Inverkehrbringer
Veranstalter
ACA-pharma concept GmbH
BioCity Leipzig
Deutscher Platz 5, Leipzig
Referentin
Dr. Heidi Becker
Ansprechpartner
Ansprechpartner
ACA-pharma concept GmbH
Telefon: 03 41/33 73 33 63
Fax: 03 41/33 73 33 67
E-Mail: aca_campus@aca-pharma.eu