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Online-Seminar: Meldung von E-Liquids und Vorläuferprodukten im EU-CEG

Datum

auf Anfrage, 10:00 – 12:00 Uhr

Für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter gibt es wie bei Tabakerzeugnissen die Verpflichtung, die enthaltenen Bestandteile den Behörden zu melden. Mitzuteilen sind einmalig nach § 24 TabakerzV Angaben zur Rezeptur, zu toxikologischen Daten und über die Nikotindosis und -aufnahme und Marktanteile.

Zu beachten ist, dass die Mitteilungen 6 Monate vor dem erstmaligen Inverkehrbringen erfolgen müssen und auch Änderungen müssen mindestens 6 Monate vor Inverkehrbringung der geänderten Produkte mitgeteilt werden. Marktanteile müssen jährlich bis zum 30. Juni für das vorherige Kalenderjahr mitgeteilt werden (§ 25 TabakerzV).

Bisher von der Meldung ausgenommene nikotinfreie E-Liquids müssen ab 2021 ebenfalls gemeldet werden. Hintergrund ist die am 2. Juli 2020 beschlossene Änderung des TabakerzG, die nikotinfreie E-Liquids den nikotinhaltigen gleichsetzt.

Die Übermittlung erfolgt in Form einer genau definierten Produktinformation über das elektronisches Portal ‚EU-Common Entry Gate‘ (EU-CEG) an die Europäische Kommission. Unternehmen mit kleiner IT-Infrastruktur können die Produktinformationen mit dem kostenlos zur Verfügung stehenden EU-CEG XML-Generator erstellen und dann auf EU-CEG hochladen.

Wir erläutern Ihnen im Online Seminar die Datenanforderungen der Meldung gemäß des Durchführungsbeschlusses EU 2015/2183, sowie die technische Umsetzung zur Erstellung der Produktinformation mittels des EU-CEG-Generators und den Upload im EU-CEG.

Zielgruppen

Das Online-Seminar richtet sich an E-Liquid-Hersteller und Inverkehrbringer

Veranstalter

ACA-pharma concept GmbH
BioCity Leipzig
Deutscher Platz 5, Leipzig


Referentin

Dr. Heidi Becker

Ínhalte

Inhalte

  • Gesetzliche Grundlagen der Meldung
  • Erstellung der Produktinformation für die Meldung (Submitter-ID; XML-Generator)
  • Upload der Produktinformation im EU-CEG der Europäischen Kommission
Teilnahmegebühr

Teilnahmegebühr

280,- €* (zuzüglich USt.) für die Teilnahme am Online Workshop. Zahlung nach Rechnungserhalt; eine Teilnahme am Online Workshop setzt die Zahlung voraus. Die Zusendung des Zugangscodes erfolgt 2 Tage vor dem Online Workshop. Anmeldeschluß ist der 02.10.2020.

*Stornierungsbedingungen: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Absage bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € erheben müssen. Bei Absage bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig, danach wird die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben anmeldenden Unternehmens benannt. Bei einer Stornierung durch den Veranstalter erhalten Sie bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe zurück.

Technische Hinweise

Technische Hinweise

Für die Teilnahme an einem Online Workshop benötigen Sie einen PC/Laptop oder ein Tablet mit Internetanbindung und Soundkarte, sowie die aktuelle Version eines Internetbrowsers. Die Verwendung der Zoom-App wird empfohlen.
Wir öffnen den Online Veranstaltungsraum bereits 15 min vor Beginn der Beiträge, um mögliche technische Fragen zu klären. Ihre Fragen und Kommentare können Sie uns gern im Chat mitteilen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner
ACA-pharma concept GmbH
Telefon: 03 41/33 73 33 60
Fax: 03 41/33 73 33 67
E-Mail: aca_campus@aca-pharma.eu

 

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