Online-Seminar: Meldung von E-Liquids und Vorläuferprodukten im EU-CEG
Datum
auf Anfrage, 10:00 – 12:00 Uhr
Für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter gibt es wie bei Tabakerzeugnissen die Verpflichtung, die enthaltenen Bestandteile den Behörden zu melden. Mitzuteilen sind einmalig nach § 24 TabakerzV Angaben zur Rezeptur, zu toxikologischen Daten und über die Nikotindosis und -aufnahme und Marktanteile.
Zu beachten ist, dass die Mitteilungen 6 Monate vor dem erstmaligen Inverkehrbringen erfolgen müssen und auch Änderungen müssen mindestens 6 Monate vor Inverkehrbringung der geänderten Produkte mitgeteilt werden. Marktanteile müssen jährlich bis zum 30. Juni für das vorherige Kalenderjahr mitgeteilt werden (§ 25 TabakerzV).
Bisher von der Meldung ausgenommene nikotinfreie E-Liquids müssen ab 2021 ebenfalls gemeldet werden. Hintergrund ist die am 2. Juli 2020 beschlossene Änderung des TabakerzG, die nikotinfreie E-Liquids den nikotinhaltigen gleichsetzt.
Die Übermittlung erfolgt in Form einer genau definierten Produktinformation über das elektronisches Portal ‘EU-Common Entry Gate’ (EU-CEG) an die Europäische Kommission. Unternehmen mit kleiner IT-Infrastruktur können die Produktinformationen mit dem kostenlos zur Verfügung stehenden EU-CEG XML-Generator erstellen und dann auf EU-CEG hochladen.
Wir erläutern Ihnen im Online Seminar die Datenanforderungen der Meldung gemäß des Durchführungsbeschlusses EU 2015/2183, sowie die technische Umsetzung zur Erstellung der Produktinformation mittels des EU-CEG-Generators und den Upload im EU-CEG.
Zielgruppen
Das Online-Seminar richtet sich an E-Liquid-Hersteller und Inverkehrbringer
Veranstalter
ACA-pharma concept GmbH
BioCity Leipzig
Deutscher Platz 5, Leipzig
Referentin
Dr. Heidi Becker
Ansprechpartner
Ansprechpartner
ACA-pharma concept GmbH
Telefon: 03 41/33 73 33 60
Fax: 03 41/33 73 33 67
E-Mail: aca_campus@aca-pharma.eu