Online-Workshop: Verkehrsfähigkeit und Sicherheit von E-Liquids und Vorläuferprodukten – Update 2021
Datum
23. März 2021, 9:00 – 12:45 Uhr
Zielgruppen
Der Online Workshop richtet sich an E-Liquid-Hersteller und Inverkehrbringer sowie an Vertreter der überwachenden Behörden.
Veranstalter
ACA-pharma concept GmbH
BioCity Leipzig
Deutscher Platz 5, Leipzig
in Verbindung mit der Rechtsanwaltskanzlei
JurSolution (Dortmund)
Referenten
- Henning Krüger, JurSolution, Rechtsanwaltskanzlei, Dortmund
- Dr. Claudia Herles, Landesdirektion Sachsen, Referat Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Dresden
- Michael Plesch, e-cig-consulting, Solingen
- Bianca Leubner, ACA-pharma concept GmbH, Leipzig
- Miriam Macziol, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen
- Dr. Elke Pieper, Bundesinstitut für Risikobewertung, Produktbeschaffenheit und Nanotechnologie, Berlin
Moderator
- Prof. Dr. Clemens Allgaier, ACA-pharma concept GmbH, Leipzig
Programm des Online-Workshops
Die E-Zigarette wird seit mehr als 10 Jahren als Alternative zur konventionellen Tabakzigarette mit geringeren gesundheitlichem Risiko für den Konsumenten vermarktet, allerdings fehlen Langzeitstudien. Durch die stetige Weiterentwicklung können moderne E-Zigaretten Nikotinwerte im Aerosol erreichen, die mit dem Rauch der konventionellen Tabakzigarette vergleichbar sind. Der Gehalt an anderen gesundheitlich bedenklichen Stoffen in den Aerosolen kann bei bestimmten Betriebsbedingungen um 90–95 Prozent reduziert werden. Die gesundheitlichen Effekte und möglicherweise schädlichen Auswirkungen erhitzter und inhalierbarer Bestandteile von E-Liquids wie Feuchthaltemittel, gegebenenfalls Nikotin, Aromastoffe und andere Inhaltstoffe sind nicht komplett verstanden. Für Nichtraucher birgt die E-Zigarette ein vermeidbares gesundheitliches Risiko. Sie ist kein harmloses Lifestyle-Produkt.
08:45 | Anmeldung |
09:00 | Alles rund um die Verkehrsfähigkeit von E-Zigaretten. Henning Krüger, Rechtsanwaltskanzlei JurSolution, DortmundE-Zigaretten und Liquids unterliegen in Deutschland und der EU verschiedenen europäischen und nationalen Bestimmungen. Die Verkehrsfähigkeit und der Vertrieb von E-Zigaretten und ihren Liquids richtet sich sowohl nach europäischen als auch nationalen Bestimmungen. Der Vortrag gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Regelungen und die neuesten Entwicklungen bezüglich des Rechts für E-Zigaretten und Liquids. Die nun erfolgte Regelung von nikotinfreien Liquids im deutschen Tabakrecht und die Bedeutung von E-Zigaretten für die tägliche Versorgung in Pandemie-Zeiten beschäftigen uns ebenso, wie die aktuelle Einordnung der E-Zigaretten und ihres Konsums im Arbeits- und Jugendschutz. |
09:30 | E-Liquids aus Sicht der amtlichen Tabaküberwachung – Ein Update Dr. Claudia Herles, Landesdirektion Sachsen, Referat 24.1 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, DresdenMit dem 2. Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurden nikotinfreie Liquids und E-Zigaretten zum 1. Januar 2021 in den Geltungsbereich des deutschen Tabakrechts aufgenommen. Für die nikotinfreien Liquids sind nun eine Reihe von Vergaben, die die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU für nikotinhaltige E-Liquids vorsieht, zu beachten. Nikotinfreie Liquids, die bis 31.12.2020 rechtmäßig hergestellt wurden, dürfen noch bis 31. März 2021 in Verkehr gebracht werden oder bis zu diesem Tag in Verkehr bleiben. Alle nikotinfreien Liquids, die ab 1. Januar 2021 hergestellt werden, müssen die Anforderungen des nationalen Tabakrechts (insbesondere Zusammensetzung, Kennzeichnung, Beipackzettel) erfüllen. Hinzu kommen deutliche Einschränkungen in Hinblick auf die Werbung und die Verpackungsgestaltung von nikotinfreien Liquids. Mit der Aufnahme der nikotinfreien E-Liquids in das Tabakrecht ergibt sich weiterhin die Verpflichtung zur Meldung der Inhaltsstoffe etc. im EU-CEG. Die amtliche Tabaküberwachung ist mit Geltungsbeginn des geänderten Tabakerzeugnisgesetzes auch für die Überwachung der Herstellung und des Inverkehrbringens der nikotinfreien Liquids einschließlich der CBD-haltigen Liquids zuständig. Mit dem Vortrag soll die Sichtweise der amtlichen Tabaküberwachung zu den neuen rechtlichen Regelungen für nikotinfreie E-Liquids in Deutschland dargestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Entscheidung des EuGH zu Cannabidiol (C-663/18) eingegangen. |
10:00 | Produktmeldung: Hintergrund und Umsetzung bei E-Liquids Bianca Leubner, ACA-pharma concept GmbH, LeipzigProduktmeldung: Hintergrund und Umsetzung bei E-Liquids gibt einen kurzen Einblick in die derzeit geltenden Gesetzgebungen zur Produkt-/Gemischmeldung und wie als gefährlich eingestufte Gemische derzeit über das Poison Center Notification (PCN) Portal der EU gemeldet werden müssen. |
10:30 | Diskussion |
10:45 | Pause |
11:00 | Wie beeinflusst die Gesetzgebung das Marktgeschehen? Michael Plesch, e-cig-consulting, SolingenDer Vortrag thematisiert das Marktgeschehen nach Inkrafttreten des Tabakerzeugnisgesetzes sowie deren Änderung zum 01. Januar 2021. Anhand der Auswertung von qualitativen und quantitativen Daten werden die Reaktionen des Marktes aus drei Perspektiven betrachtet: Hersteller, Handel und Endkunden. Durch die Gesetzgebung kam es zu einer wesentlichen Verschiebung des E-Liquid-Umsatzes auf unregulierte Produktgruppen, welche die Verwendung von potenziell riskanten Stoffen ermöglichte. Parallel dazu verlagerten die Marktteilnehmer ihre Aktivitäten in einen Bereich, der zwischen den Zuständigkeiten der Überwachungsbehörden lag. Das Marktgeschehen nach 2016 dokumentiert eindrucksvoll wie flexibel Hersteller, Händler und Endkunden auf Gesetzesvorlagen reagieren und wo die Risiken einer unpräzisen Regulierung liegen. Kommende Gesetzesänderungen müssen auf den Prüfstand, um eine Verschlechterung der Überwachung sowie steigende Risiken auf Seiten der Endverbraucher zu vermeiden. Darüber hinaus sind Fortschritte bei der Normung der E-Zigarette sowie die Festlegung klar definierter Verfahren bei der Emissionsmessung notwendig, um die zukünftigen Risiken zu mindern. |
11:30 | Verbraucherschutz in Baden-Württemberg – gezielte Untersuchungen von E-Liquids Miriam Macziol, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen Im Jahr 2019 traten in den USA schwere Lungenschäden und Todesfälle nach dem Konsum von E-Zigaretten auf. Die verwendeten vaping-Produkte wurden mit dem Vorhandensein von Vitamin-E-Acetat und Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) in Zusammenhang gebracht. Um zu klären, in welchem Umfang diese und weitere Inhaltsstoffe in E-Liquids auf dem deutschen Markt, insbesondere in Baden-Württemberg, enthalten sind, initiierte das Tabaklabor des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Sigmaringen ein Kooperationsprojekt mit dem CVUA Karlsruhe, der Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, Berlin). Neben den Inhaltsstoffen und deren toxikologischer Bewertung sollten auch die Anforderungen an die chemikalienrechtliche Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der E-Liquids überprüft werden, sowie eine tabakrechtliche Beurteilung erfolgen. Dazu wurden 42 E-Liquids stichprobenartig in Baden-Württemberg erhoben und 15 Produkte im Internethandel erworben. Die nikotinhaltigen als auch nikotinfreien E-Liquids sowie CBD-haltigen Produkte wurden analytisch auf das Vorhandensein von Cannabinoiden, Vitamin E, Vitamin-E-Acetat, Aromastoffen und den Nikotingehalt untersucht. |
12:00 | Gesundheitliche Risiken und toxikologische Schadstoffreduktion von E-Zigaretten Dr. Elke Pieper, Bundesinstitut für Risikobewertung, Produktbeschaffenheit und Nanotechnologie, BerlinDie E-Zigarette wird seit mehr als 10 Jahren als Alternative zur konventionellen Tabakzigarette mit geringeren gesundheitlichem Risiko für den Konsumenten vermarktet, allerdings fehlen Langzeitstudien. Durch die stetige Weiterentwicklung können moderne E-Zigaretten Nikotinwerte im Aerosol erreichen, die mit dem Rauch der konventionellen Tabakzigarette vergleichbar sind. Der Gehalt an anderen gesundheitlich bedenklichen Stoffen in den Aerosolen kann bei bestimmten Betriebsbedingungen um 90–95 Prozent reduziert werden. Die gesundheitlichen Effekte und möglicherweise schädlichen Auswirkungen erhitzter und inhalierbarer Bestandteile von E-Liquids wie Feuchthaltemittel, gegebenenfalls Nikotin, Aromastoffe und andere Inhaltstoffe sind nicht komplett verstanden. Für Nichtraucher birgt die E-Zigarette ein vermeidbares gesundheitliches Risiko. Sie ist kein harmloses Lifestyle-Produkt. |
12:30 | Abschlußdiskussion |
12:45 | Ende der Veranstaltung |