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Neue harmonisierte Einstufung für Titandioxid und zusätzlich EUH-Sätze

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Titandioxid (EG 236-675-5, CAS 13463-67-7) in Pulverform (>1 % der Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm) wurde als Carc. 2, H351 (Einatmen) harmonisiert eingestuft.

Daraus ergeben sich auch neue Kennzeichnungsvorschriften für flüssige und feste Titandioxidhaltige Gemische (EUH210, EUH 211, EUH212).

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/217 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.  1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und zur Berichtigung der Verordnung vom 4. Oktober 2019

 

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