Sachkunde gemäß ChemikalienVerbotsVerordnung (ChemVerbotsV)
Gem. §11 der ChemVerbotsV hat derjenige, der bestimmte gefährliche Stoffe oder bestimmte gefährliche Gemische in den Verkehr bringt, seine Sachkunde nachzuweisen.
Die ACA-pharma concept GmbH besitzt die Anerkennung als Einrichtung zur Durchführung der Sachkundeprüfung (gem. §11(1) Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 2 ChemVerbotsV) und zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen (gem. §11(1) Nr.2 ChemVerbotsV).
Der Personenkreis, der die Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV nachweisen muss, ist seit Januar 2025 um Personen, die die Biozidprodukte an Endverbraucher abgeben, erweitert (§13 ChemBioDV).
Unsere Kurse
Grundlehrgang zur einfachen Sachkunde (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel)2-Tages-Kurs Online/Präsenz in Leipzig |
22.-23.09.2025 | ab 1.190,00 € |
Grundlehrgang zur umfassenden Sachkunde (inkl. Biozide und Pflanzenschutzmittel)2,5 Tage-Kurs: Online/Präsenz in Leipzig/Hybrid Bitte beachten Sie, dass wenn Sie die Prüfung ablegen wollen, diese nur vor Ort in Leipzig abgenommen wird. |
22.-24.09.2025 | ab 1.490,00 € |
Abnahme der (umfassenden) SachkundeprüfungPräsenz in Leipzig Je nach Voraussetzung, wird die Abnahme der Prüfung 90 Minuten (einfache Sachkunde) oder 120 Minuten (umfassende Sachkunde) in Anspruch nehmen. |
24.09.2025 | 220,00 € |
Fortbildungsveranstaltung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde1-Tages-Online-Kurs Seit 2019 muss die Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV alle 6 Jahre aufgefrischt werden. |
11.11.2025 | 490,00 € |
Ansprechpartner
Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bianca Leubner
Telefon: +49 (0) 341-223 292 36
E-Mail: aca_campus@aca-pharma.eu