Sachkunde gemäß ChemikalienVerbotsVerordnung (ChemVerbotsV)
Derjenige, der bestimmte gefährliche Stoffe oder bestimmte gefährliche Gemische in den Verkehr bringt, hat seine Sachkunde gem. §11 der ChemVerbotsV nachzuweisen.
ACA-pharma concept GmbH ist seit 14. März 2022 (verlängert am 16.12.2024) als Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen gem §11(1)Nr.2 ChemVerbotsV anerkannt. Seit 14. März 2025 ist ACA auch als Einrichtung zur Durchfürhung der Sachkundeprüfung gem. §11(1)Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 2 ChemVerbotsV anerkannt.
Seit Januar 2025 müssen auch Personen, die Biozidprodukte an Endverbraucher abgeben, die Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV nachweisen (§13 ChemBioDV).
Unsere Kurse
Grundlehrgang zur einfachen Sachkunde (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel)2-Tages-Kurs Online/Präsenz in Leipzig |
2025 | auf Anfrage |
Grundlehrgang zur umfassenden Sachkunde (inkl. Biozide und Pflanzenschutzmittel)2,5 Tage-Kurs: Online/Präsenz in Leipzig/Hybrid Bitte beachten Sie, dass wenn Sie die Prüfung ablegen wollen, diese nur vor Ort in Leipzig abgenommen wird. |
2025 | auf Anfrage |
Abnahme der (umfassenden) SachkundeprüfungPräsenz in Leipzig Je nach Voraussetzung, wird die Abnahme der Prüfung 90 Minuten (einfache Sachkunde) oder 120 Minuten (umfassende Sachkunde) in Anspruch nehmen. |
2025 | auf Anfrage |
Fortbildungsveranstaltung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde1-Tages-Online-Kurs Seit 2019 muss die Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV alle 6 Jahre aufgefrischt werden. |
11.11.2025 | 490,00 € |
Ansprechpartner
Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bianca Leubner
Telefon: +49 (0) 341-223 292 36
E-Mail: aca_campus@aca-pharma.eu