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Grundlehrgang zur (umfassenden) Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV

Online-/Präsenz-/Hybrid-Kurs

Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe Gemische in den Verkehr bringen, müssen die Sachkunde gem. §11 der ChemVerbotsV nachweisen. Seit Januar 2025 müssen auch Personen, die Biozidprodukte an Endverbraucher abgeben, die Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV nachweisen (§13 ChemBioDV). Unter diese Personengruppen fallen z.B. Tierärzte, Einzelhändler.

Die ACA vermittelt die relevanten Grundlagenkenntnisse und die aktuellen Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften. Ebenso versuchen wir auf spezifische Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer einzugehen.

Der Grundlehrgang für die umfassende Sachkunde umfasst 20 Unterrichtseinheiten á 45 Min, die an insgesamt 2,5 Tagen abgehalten werden. Der Grundlehrgang für die eingeschränkte Sachkunde (ohne Biozidprdoukte und Pflanzenschutzmittel) umfasst 16 Unterrichtseinheiten á 45 Min, die an 2 Tagen abgehalten werden.

Im Anschluss an den Unterricht an Tag 3 des umfassenden Grundlehrgangs kann nachmittags die Sachkundeprüfung abgelegt werden. Diese umfasst 40 Fragen (umfassende Sachkunde) oder 30 Fragen (eingeschränkte Sachkunde) des aktuellen Fragenkatalogs des BLAC.

Lehrinhalte des Grundlehrgang zur eingeschränkten Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV:
  • Grundlagen des europäischen und nationalen Chemikalienrechts
    • Begriffsbestimmungen und Definitionen
    • Umsetzung von europäischem in nationales Recht (ChemG)
  • ChemVerbotsV
    • Regelungen des Inverkehrbringens
    • Verbote, Erlaubnis und Anzeigepflichten
    • Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV
  • GefStoffV
    • Aufbau der Verordnung
    • Begriffsklärung „Gefahrstoff“
    • TRGS
  • Sonstige verwandte Rechtsnormen
    • MuSchuG, JArbSchG
    • PIC-VO, POP-VO, F-Gas-VO
    • Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
    • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    • ChemVOCFarbV
    • (nationale) Gefahrgutverordnungen
  • Grundbegriffe Gefahrstoffkunde
    • Begriffsklärung „Gefahrstoff“ vs. „gefährlicher Stoff“
    • Wichtige (öko-)toxikologische Grenzwerte
    • Gefahrenklassen und -piktogramme
    • Wichtige H- und P-Sätze
  • Informationen zur Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen
    • Das Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Giftinformationszentren (GIZ)
    • Grundkenntnisse der Ersten Hilfe (SDB-Kapitel 4-8)
    • “Antidot”
  • ChemSanktionsV
    • Straftaten gem. §12, 13 ChemVerbotsV
    • Straf- und Ordnungswidrigkeiten gem. StGB
    • Eigenschaften wichtiger Stoffgruppen
    • physikalische und chemische Eigenschaften
    • Grundbegriffe der Toxikologie
    • Umweltgefahren von gefährlichen Stoffen
    • Gefahren vorbeugen
  • REACH
    • Beschränkung (Anhang XVII) von Stoffen
    • Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter Stoffgruppen (in Gemischen)
    • Konzentrationsgrenzwerte und Mengenbeschränkungen
  • CLP
    • Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten
    • Gefahrenklassen und -kategorien, Gefahrenpiktogramme, Signalwort
    • Einstufung von Gemischen mit gefährlichen Stoffen
    • PCN-Meldung und UFI-Codes
Zusätzliche Lerninhalte des Grundlehrgang der umfassenden Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV
  • BPR und Pflanzenschutzmittel
    • Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen
    • Physikalische und chemische Eigenschaften von Bioziden/Pflanzenschutzmitteln
    • Auswirkungen auf die Umwelt, Bioakkumulation und Persistenz
    • Wichtige Wirkstoffgruppen der Biozide/Pflanzenschutzmittel
    • Korrekte Umgang mit Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
    • Auswirkungen auf nicht-Zielorganismen
    • Möglichkeiten der Gefahrenabwehr
    • Berührungspunkte mit anderen Rechtsbereichen (REACH, CLP, GefahrstoffV, etc.)
    • Zulassung von bioziden Wirkstoffen und Biozidprodukten (Überblick) und Notifizierung an eBIOMeld

Durch zahlreiche Fallbeispiele wird der Praxisbezug hergestellt, die Teilnehmer sind eingeladen ihre Fragen zu stellen und zu diskutieren.

Grundlehrgang zur einfachen Sachkunde (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel)

2-Tages-Kurs Online/Präsenz in Leipzig

2025 Anmeldung
Grundlehrgang zur umfassenden Sachkunde (inkl. Biozide und Pflanzenschutzmittel)

2,5 Tage-Kurs: Online/Präsenz in Leipzig/Hybrid

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie die Prüfung ablegen wollen, diese nur vor Ort in Leipzig abgenommen wird.

2025 Anmeldung
Abnahme der (umfassenden) Sachkundeprüfung

Präsenz in Leipzig

Je nach Voraussetzung, wird die Abnahme der Prüfung 90 Minuten (einfache Sachkunde) oder 120 Minuten (umfassende Sachkunde) in Anspruch nehmen.

2025 Anmeldung

Ansprechpartner

Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Bianca Leubner
Telefon: +49 (0) 341-223 292 36
E-Mail: aca_campus@aca-pharma.eu

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