Gemeinsame Aktion der Tabak- und Marktüberwachung deckt erhebliche Mängel bei der Gefahrenkennzeichnung auf
In einer gemeinsamen Schwerpunktaktion hat die Tabak- und Marktüberwachung des Landes Baden-Württemberg rund 50 nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten überprüft. Sie hatten die Proben der sogenannten Liquids im Einzelhandel oder direkt bei den Herstellern entnommen. In zehn Fällen beschafften sich die Überwachungsbehörden die Proben aus dem Internethandel.
Bei der chemikalienrechtlichen Prüfung stellte die im Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Marktüberwachung in 86 Prozent der Fälle mindestens einen Mangel fest. Im Internethandel war sogar jede der untersuchten Proben zu beanstanden. Auch hinsichtlich der tabakrechtlichen Vorgaben ließen die untersuchten Liquids zu wünschen übrig. Das Tabaklabor im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen beanstandete hier knapp 60 Prozent aufgrund von Mängeln in der Kennzeichnung.
Bei festgestellten Mängeln wurden die betroffenen Hersteller und Händler über die Prüfergebnisse informiert. Sie haben die mangelhaften Produkte daraufhin aus dem Verkauf genommen und die Kennzeichnung überarbeitet. War der betroffene Unternehmer nicht in Baden-Württemberg ansässig, wurde die jeweils örtlich zuständige Überwachungsbehörde informiert. In sieben Fällen betraf dies auch andere Mitgliedsstaaten wie Polen, Frankreich und Großbritannien.
„Das Ergebnis unserer Untersuchungen zeigt, dass Kontrollen durch die Tabak- und Marktüberwachung wichtig sind und in der Branche ein erheblicher Verbesserungsbedarf besteht“, sagten Umweltminister Franz Untersteller und Verbraucherschutzminister Peter Hauk heute (05.07.) in Stuttgart. „Um die Menschen im Land besser zu schützen, werden unsere Expertinnen und Experten den Nikotingehalt der Liquids im Labor und ihre Kennzeichnung in diesem Jahr noch einmal genau unter die Lupe nehmen.“