Nikotinfreie E-Liquids müssen zum 01.01.21 gemeldet werden / Neue TabakerzG im Bundestag verabschiedet
Ergänzend zu den Vorgaben der europäischen Tabak-Richtlinie sollen auch nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter durch Gleichstellung mit nikotinhaltigen Erzeugnissen reguliert werden.
Die betrifft insbesondere die Regelungen zu Inhaltsstoffen und die Regelungen zur Werbung. Bis zum 01.01.21 müssen nikotinfreie Produkte registriert und analysiert werden. Die Abverkaufsfrist für nicht registrierte Produkte endet am 31.03.21.