ECHA requires registrants to perform studies on vertebrate animals even if the substance is used exclusively as an ingredient in cosmetic products.
Board of Appeal decision A-009-2018
Vertebrate animal testing on cosmetic ingredients
Update IUCLID Cloud Service
Seit Anfang Juli 2020 besteht auch für Dänemark und Litauen die Möglichkeit eine Gemischmeldung gem. Artikel 45 & Anhang VIII CLP, zentral über das PCN-Portal durchzuführen. Für Klein- und Kleinstunternehmen wurde der IUCLID (ECHA) Cloud Service entsprechend angepasst.
Unternehmen, die nicht in eine dieser Kategorien fallen, müssen weiterhin auf das IUCLID-Update im Oktober 2020 warten, um die zentrale Gemischmeldung über das PCN-Portal durchführen zu können.
Restriction of the four phthalates DEHP, DBP, DIBP and BBP in articles now applicable
The phthalates DEHP, DBP, DIBP and BBP are restricted in articles as of 7 July 2020.
Nikotinfreie E-Liquids müssen zum 01.01.21 gemeldet werden / Neue TabakerzG im Bundestag verabschiedet
Ergänzend zu den Vorgaben der europäischen Tabak-Richtlinie sollen auch nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter durch Gleichstellung mit nikotinhaltigen Erzeugnissen reguliert werden.
BfR veröffentlicht Artikel zu Risiken von E-Liquids
E-Zigaretten sind modern, gelten bei vielen als cool und im Vergleich zu Tabakzigaretten als weniger gesundheitsschädlich. Ihr Prinzip: die Inhaltsstoffe zu verdampfen statt zu verbrennen. Das BfR hat die Alternative zum Rauchen untersucht.
Neu: Test-Umgebung für Einreichung der Meldungen an das Giftinformationszentrum bei der ECHA verfügbar
Unternehmen können jetzt Benachrichtigungen in einer Testumgebung hochladen und senden, als wären sie im offiziellen ECHA-Einreichungsportal. Mit der Testumgebung können Unternehmen überprüfen, wie das Portal funktioniert, ohne dass Giftinformationszentren irreführende Daten erhalten.
ECHA präzisiert die Kennzeichnungsanforderungen hinsichtlich der Meldung an die Giftinformationszentren (UFI)
Die ECHA arbeitet derzeit an Änderungen der Leitlinien, die sich aus der zweiten Änderung von Anhang VIII ergeben.
Erster Todesfall nach E-Zigarettenkonsum in Belgien
In Belgien ist der erste Todesfall im Zusammenhang mit dem Konsum von E-Zigaretten aufgetreten. Wie die Behörden gestern mitteilten, starb ein 18-jähriger Mann an den Folgen eines Atemstillstands, der auf die Inhalation schädlicher Substanzen in einer E-Zigarette zurückgeführt wird.
BfR rät vom Selbstmischen von E-Liquids ab
„Dampfer“ sollten darauf verzichten, das Gemisch für ihre Elektronischen (E-) Zigaretten selbst herzustellen. Mineral- und Pflanzenöle sollten unter keinen Umständen in Liquids enthalten sein und können bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Auch von E-Zigaretten und Gemischen (E-Liquids) unklarer Herkunft und Zusammensetzung ist abzuraten. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hin, nachdem gehäuft schwere Lungenerkrankungen bei „Dampfern“ in den USA auftraten.
BAuA veröffentlicht Faltblatt zur Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien
Chemische Stoffe können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt haben. Um Anwender und Umwelt vor solchen Gefahrstoffen zu schützen, müssen sich auf deren Verpackungen Informationen zur sicheren Verwendung befinden. Das gilt auch für Gemische, die Gefahrstoffe enthalten. Mittlerweile gibt es durch das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen weltweit einheitliche Regeln. Europa hat diese Regeln mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) bindend übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.