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Neues Stoffinformationsprofil bei der ECHA

Bis Mitte 2024 wird das derzeit genutzte Stoffinformationsprofil („Substance Infocard“) der ECHA umgestellt. Ähnlich der Aufstellung des REACH-Registrierungsdossiers sollen nun in mehreren Reitern die regulatorischen Verpflichtungen aufgelistet werden, auf der Startseite wird das Stoffprofil (Einstufung, Kennzeichnung, melde-/registrierungspflichtig, etc.) abgebildet werden.

Eine kurze Zusammenfassung und wie das zukünftige Stoffinformationsprofil aussehen soll, finden Sie bei der ECHA.

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8 Stoffe für Anhang XIV vorgeschlagen

Acht Stoffe, darunter Blei, wurden für die Aufnahme in Anhang XIV, REACH, vorgeschlagen. Diese wurden 2014 auf der SVHC-Kandidatenliste aufgenommen und von den Mitgliedsstaaten aufgrund der Einstufung evaluiert.

Die aktuelle Liste der in Anhang XIV, REACH, aufzunehmenden Stoffe finden Sie auf der Seite der ECHA.

Gern unterstützen wir Sie bei Ihren Frgen zur Zulassung gemäß REACH. Vereinbaren Sie gern einen Termin für ein erstes Gespräch mit uns: Kontakt.

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Prüfung von Sicherheitsdatenblättern – REACH EnForce 11 gestartet

Das REACH EnForce 11 – Projekt (kurz: REF-11) ist gestartet. Die nationalen Behörden prüfen, ob Firmen die Vorgaben aus Anhang II der REACH-Verordnung und die neuen Vorgaben der Verordnung (EU) 2020/878 einhalten. Mit einer ersten Auswertung ist Anfang 2024 zu rechnen. Gern unterstützen wir Sie bei der Prüfung/Aktualisierung Ihrer Sicherheitsdatenblätter. Kontaktieren Sie uns.

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EuGH annulliert Einstufung von TiO2-Pulver als vermutlich krebserzeugend (Carc 2)

TiO2-Pulver, das mindestens 1% Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von < 10 µm enthält, musste seit 01.10.2021 als vermutlich krebserzeugend (Carc 2) eingestuft werden. Das Urteil vom EuGH, das nun rechtkräftig wurde, annulliert die Entscheidung der Europäischen Kommission mit der Begründung, dass es bei der Auswertung der vorliegenden Studien zu Fehleinschätzungen durch die Behörde gekommen ist und die Einstufung und damit verbundene Kennzeichnung nicht der gültigen Rechtsprechung entspricht.

Das Urteil können Sie sich beim EuGH herunterladen.

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