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Produktsicherheit, REACH & CLP

Die REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt den Umgang mit chemischen Stoffen ≥ 1 t/a innerhalb der EU. Hersteller, Importeur und nachgeschalteter Anwender unterliegen einer Vielzahl von Pflichten beim Inverkehrbringen und bei der Kommunikation innerhalb der Lieferkette von Stoffen und Gemischen.

Bei der Registrierung von chemischen Stoffen sowie der Prüfung und Erweiterung von Expositionsszenarien unterstützen wir Sie als Registrant oder nachgeschalteter Anwender kompetent und lösungsorientiert bei der Identifizierung Ihrer Pflichten sowie bei der Umsetzung der daraus abzuleitenden Maßnahmen, um REACH-Konformität und Verkehrsfähigkeit zu gewährleisten.

Auch die Zulassung von SVHC (Substances of Very High Concern, besonders besorgniserregende Stoffe) rückt in den Fokus. Stoffe, die im REACH-Anhang XIV gelistet sind, unterliegen der Zulassungspflicht. Wir unterstützen Sie mit unseren Dienstleistungen zur Zulassung gem. REACH.

Nach der CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) sind Unternehmen gehalten, Chemikalien vor dem Inverkehrbringen in geeigneter Weise einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken.

Gemäß Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung müssen Gemische, die gefährlich eingestufte Stoffe enthalten,  an die Zuständige Stelle des Mitgliedsstaates über das Poison Center Notifaction (PCN) Portal der ECHA gemeldet werden. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten und können die Produktmeldung für Sie vornehmen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der REACH- und CLP-Verordnung und nationaler Chemikaliengesetzgebungen, gerade auch im Hinblick auf eine intensivere Prüfung der Dossiers durch die ECHA.

Produktsicherheit &  Konformität

  • Klärung der Rechte/Pflichten anhand des Stoff-/Produktportfolios
  • Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP
  • PCN-Produktmeldung nach Art. 45 & Anhang VIII, CLP
  • SCIP-Notifizierung

Chemikalienregistrierung als LEAD Registrant oder als Mitregistrant

  • Klärung der Stoffidentität/Verwendungen
  • Erstellung von Anfrage- (Inquiry), PPORD- und Registrierungsdossiers; Kommunikation mit LEAD und ECHA
  • Ermittlung von Datenlücken; Studieninitiierung und –monitoring
  • Kostenteilung gemäß EG 2016/9
  • Erstellung von Expositionsszenarien und Risikoabschätzung für Mensch und Umwelt

PFAS Beschränkung – nächste Schritte

28 neue und 24 überabreitete Einträge im Anhang VI der CLP-Verordnung

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