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ECHA präzisiert die Kennzeichnungsanforderungen hinsichtlich der Meldung an die Giftinformationszentren (UFI)

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Die ECHA arbeitet derzeit an Änderungen der Leitlinien, die sich aus der zweiten Änderung von Anhang VIII ergeben.

Die zweite Änderung betrifft Verarbeitbarkeitsprobleme, die von bestimmten Branchen festgestellt wurden, z. B. für Gemische mit hoher oder unvorhersehbarer Variabilität der Zusammensetzung, bei denen eine unverhältnismäßige Anzahl von Meldungen und UFIs erforderlich wäre.

In diesem Zusammenhang wurden die Leitlinie zu harmonisierten Informationen in Bezug auf Notfallmaßnahmen – Anhang VIII zu CLP – und die Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung wurden aktualisiert.

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