Aktualisiertes Q&A Dokument der ECHA zur Beschränkung von Cr(VI) Stoffen ist verfügbar
Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, welche Auswirkungen das Inkrafttreten der Beschränkung auf bestehende Zulassungen hat. Nach jetzigem Stand sollen die Beschränkungen 2027 in Kraft treten, bestehende Zulassungen sollen ihre Gültigkeit spätestens nach 18 Monaten verlieren. Bereits eingereichte Zulassungsanträge würden eine entsprechend kürzere Zulassungsperiode erhalten.
Vor diesem Hintergrund wird die ECHA in der Zeit vor Inkrafttreten der Beschränkung Anträgen auf Zulassung von andere Stoffe Vorrang vor Zulassungsanträgen und Überprüfungsberichten (Review Reports) von Cr(VI)-Stoffen einräumen. Ferner sollen Zulassungsanträge neuer Anwender Vorrang vor Review Reports für Cr(VI)-Stoffe haben. Daher gilt es als unwahrscheinlich, dass das Verfahren insbesondere für Einreichungen von Review Reports vor Inkrafttreten der Beschränkung abgeschlossen sein wird.
In Hinblick auf die sich abzeichnende Entwicklung ist es umso wichtiger, dass die Industrie die Möglichkeit der Kommentierung des von der ECHA erstellten Annex XV-Dossiers wahrnimmt und die sich dabei abzeichnenden Probleme anspricht. Dies müsste bis zum 18.09.2025 erfolgt sein. Hier kommentieren: ECHA
Das aktuelle Q&A Dokuments kann auf der Seite des CIRCABC heruntergeladen werden: European Commission updates Q&As on Chromium(VI) compounds