OR müssen Non-EU-Hersteller offenlegen
Seit dem 26.04.2022 müssen Firmen, die den OR gemäß Artikel 8, REACH, für einen Non-EU-Hersteller übernehmen, die Kontaktinformationen des Non-EU-Herstellers im REACH-IT hinterlegen. Firmen die die OR- und die Importeur-Rolle in einem REACH-IT-Konto hinterlegt haben, müssen diese nun trennen und Registrierungen als OR in einem separaten REACH-IT-Konto hinterlegen. Dafür entfallen die Übertragungsgebühren für diese Registrierungen bis 14.10.2022.