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REACH – Ende der Nutzung der Vorregistriernummern für die Registrierung von Stoffen zum 31.12.2019

Am 31. Mai 2017 endete die Möglichkeit Stoffe, die in Tonnagen bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, über REACH-IT vorzuregistrieren. Mit der letzten Registrierungsphase, die am 31. Mai 2018 endete, sollte auch die Nutzung der Vorregistriernummern für die Registrierung entfallen. Aus Kulanz seitens der ECHA war die Nutzung jedoch weiterhin möglich – um die Registrierung für Industrie und Behörden zu vereinfachen. Mit dem 31.12.2019 endet nun diese Phase.

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Zentrales Portal für die Meldung von gefährlich eingestuften Gemischen

Bisher mussten die Informationen für als gefährlich eingestufte Gemische in den Mitgliedsstaaten bei den entsprechenden Länder-Behörden einzeln eingereicht werden (in Deutschland gemäß ChemG § 16e beim BfR). Ab 2020 können Firmen nun zentral die EU-weite Meldung für ihre als gefährlich eingestuften Gemische über das ECHA-„Portal for Poison“ vornehmen. Übergangsfristen gelten bis zum 31.12.2019.

Weitere Informationen

Portal for Poison Center

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Behördliche Prüfung registrierter Stoffe

Von den bis Mai 2018 insgesamt 22124 registrierten Stoffen wurden von der ECHA 4700 Stoffe (Tonnageband >100 t/a) als möglicherweise riskant erkannt. Innerhalb der nächsten Jahre wird die ECHA mit Unterstützung der Mitgliedsstaaten diese Stoffe eingehend prüfen. Registranten werden über REACH-IT über mögliche zusätzliche Datenanforderungen informiert und sind angehalten die geforderten Daten zu liefern. Weitere Informationen

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