Bisher mussten die Informationen für als gefährlich eingestufte Gemische in den Mitgliedsstaaten bei den entsprechenden Länder-Behörden einzeln eingereicht werden (in Deutschland gemäß ChemG § 16e beim BfR). Ab 2020 können Firmen nun zentral die EU-weite Meldung für ihre als gefährlich eingestuften Gemische über das ECHA-„Portal for Poison“ vornehmen. Übergangsfristen gelten bis zum 31.12.2019.
Behördliche Prüfung registrierter Stoffe
Von den bis Mai 2018 insgesamt 22124 registrierten Stoffen wurden von der ECHA 4700 Stoffe (Tonnageband >100 t/a) als möglicherweise riskant erkannt. Innerhalb der nächsten Jahre wird die ECHA mit Unterstützung der Mitgliedsstaaten diese Stoffe eingehend prüfen. Registranten werden über REACH-IT über mögliche zusätzliche Datenanforderungen informiert und sind angehalten die geforderten Daten zu liefern. Weitere Informationen
Postgradualstudium “Toxikologie und Umweltschutz”
Vom 10.-14.02.2020 findet in Leipzig die Modulwoche „Regulatory Affairs and Risk Assessment“ des Postgradualstudium “Toxikologie und Umweltschutz”
Veranstalter ist die Universität Leipzig (TOXNETZ), wissenschaftlicher Leiter des Moduls ist Prof. Dr. C. Allgaier.