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Einstufung von Titandioxid aufgehoben

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Einstufung von Titandioxid (TiO2) aufgehoben. Seit 2021 musste TiO2-Pulver, das Partikel mit aerodynamischem Durchmesser von ≤10 μm enthält, als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ (Carc. 2) eingestuft und entsprechend gekennzeichnet werden.

Bereits kurz nachdem die Entscheidung zur Einstufung getroffen wurde, hat sich die Industrie gegen diese Einstufung ausgesprochen, da TiO2 als Farbpigment kaum wegzudenken ist. In 2022 wurde eine Klage beim EuGH gegen die Einstufung eingereicht, gegen ein erstes Urteil wurde Berufung eingereicht.

Im August wurde nun das Urteil bestätigt, dass die Einstufung von TiO2 aufgehoben werden soll. Die Einstufung erfolgte demnach aufgrund von fehlerhaften Studien. Der nächste Schritt ist, die 14. ATP durch eine Durchführungsverordnung außer Kraft zu setzen.

Das Urteil kann hier eingesehen werden: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-08/cp250099de.pdf

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