Neue harmonisierte Einstufung für Titandioxid und zusätzlich EUH-Sätze
Titandioxid (EG 236-675-5, CAS 13463-67-7) in Pulverform (>1 % der Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm) wurde als Carc. 2, H351 (Einatmen) harmonisiert eingestuft.
Daraus ergeben sich auch neue Kennzeichnungsvorschriften für flüssige und feste Titandioxidhaltige Gemische (EUH210, EUH 211, EUH212).