Bisher mussten die Informationen für als gefährlich eingestufte Gemische in den Mitgliedsstaaten bei den entsprechenden Länder-Behörden einzeln eingereicht werden (in Deutschland gemäß ChemG § 16e beim BfR). Ab 2020 können Firmen nun zentral die EU-weite Meldung für ihre als gefährlich eingestuften Gemische über das ECHA-„Portal for Poison“ vornehmen. Übergangsfristen gelten bis zum 31.12.2019.
Behördliche Prüfung registrierter Stoffe
Von den bis Mai 2018 insgesamt 22124 registrierten Stoffen wurden von der ECHA 4700 Stoffe (Tonnageband >100 t/a) als möglicherweise riskant erkannt. Innerhalb der nächsten Jahre wird die ECHA mit Unterstützung der Mitgliedsstaaten diese Stoffe eingehend prüfen. Registranten werden über REACH-IT über mögliche zusätzliche Datenanforderungen informiert und sind angehalten die geforderten Daten zu liefern. Weitere Informationen