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Konsultation: Ethanol als biozider Wirkstoff

Im März 2024 hat Griechenland einen Draft-Bewertungsbericht für Ethanol in den Produktgruppen 1, 2 und 4 eingereicht. Dieser wird derzeit von anderen Zulassungsbehörden der EU und der Schweiz geprüft. Im zweiten Halbjahr 2025 wird mit einer Entscheidung gerechnet, ob Ethanol als Biozidwirkstoff zugelassen wird.

Teil der Bewertung ist ebenso die Einstufung von Ethanol gem. CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008). Ethanol ist derzeit gem. CLP-Verordnung harmonisiert eingestuft als Flammbare Flüssigkeit 2 (Flam. Liq. 2, H 225). Griechenland hat angekündigt, die harmonisierte Einstufung von Ethanol zu prüfen und schlägt eine Einstufung als Karzinogen (carcinogen category 1A or 1B) und/oder reproduktionstoxisch (toxic for reproduction category 1A or 1B) vor. Grund hierfür sind Einträge aus dem Einstufungs- und Kennzeichnungsregister der ECHA. Sollten sich diese Eigenschaften bestätigen, darf Ethanol nicht als Biozidwirkstoff eingesetzt werden.

Am 25.02.2025 startete die Konsultation bei der ECHA, um mögliche Alternativen für Ethanol in Biozidprodukten der PT 1, 2 und 4 zu finden.

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Einstufung von Glyphosat bestätigt

Das RAC hat die Einstufung von Glyphosat als “schwer augenschädigend” und ” giftig für Wasserorganismen” bestätigt. Das Komitee fand, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Beweise nicht die Kriterien für eine Einstufung als zielorgantoxisch (STOT) oder CMR-Stoff erfüllten.

Die RAC-Einschätzung wird auf der Website der ECHA veröffentlicht und bis Mitte August an die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Die EFSA wird ihre Risikobewertung von Glyphosat durchführen, die voraussichtlich im Juli 2023 fertig sein wird.

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Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 „Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts“ novelliert durch die Verordnung (EU) 2020/878

Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2021. Die Übergangsfrist für Sicherheitsdatenblätter, die der vorliegenden Verordnung nicht entsprechen, endet am 31. Dezember 2022.

Wesentliche Änderungen betreffen:

  • Informationen über Anforderungen für Stoffe mit Nanoformen
  • Anpassung der Anforderungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblätter an GHS Kriterien
  • Angabe der eindeutigen Formelerkennung
  • Adaptierung hinsichtlich endokrinschädlicher Eigenschaften
  • Angabe spezifischer Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und Schätzwerte für akute Toxizität
  • Anpassung des Abschnitts 9 für Physikalische und Chemische Eigenschaften und Sonstige Angaben
  • Adaptierung Massengutbeförderung auf dem Seeweg

 

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Approvals of the PT8 active substances thiabendazole and thiamethoxam expired

On 30 June 2020, the Biocidal Products Regulation (BPR) Union List was updated with the following expired active substance approvals:

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