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BfR veröffentlicht Artikel zu Risiken von E-Liquids

E-Zigaretten sind modern, gelten bei vielen als cool und im Vergleich zu Tabakzigaretten als weniger gesundheitsschädlich. Ihr Prinzip: die Inhaltsstoffe zu verdampfen statt zu verbrennen. Das BfR hat die Alternative zum Rauchen untersucht.

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Neu: Test-Umgebung für Einreichung der Meldungen an das Giftinformationszentrum bei der ECHA verfügbar

Unternehmen können jetzt Benachrichtigungen in einer Testumgebung hochladen und senden, als wären sie im offiziellen ECHA-Einreichungsportal. Mit der Testumgebung können Unternehmen überprüfen, wie das Portal funktioniert, ohne dass Giftinformationszentren irreführende Daten erhalten.

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ECHA präzisiert die Kennzeichnungsanforderungen hinsichtlich der Meldung an die Giftinformationszentren (UFI)

Die ECHA arbeitet derzeit an Änderungen der Leitlinien, die sich aus der zweiten Änderung von Anhang VIII ergeben.

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Erster Todesfall nach E-Zigarettenkonsum in Belgien

In Belgien ist der erste Todesfall im Zusammenhang mit dem Konsum von E-Zigaretten aufgetreten. Wie die Behörden gestern mitteilten, starb ein 18-jähriger Mann an den Folgen eines Atemstillstands, der auf die Inhalation schädlicher Substanzen in einer E-Zigarette zurückgeführt wird.

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BfR rät vom Selbstmischen von E-Liquids ab

„Dampfer“ sollten darauf verzichten, das Gemisch für ihre Elektronischen (E-) Zigaretten selbst herzustellen. Mineral- und Pflanzenöle sollten unter keinen Umständen in Liquids enthalten sein und können bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Auch von E-Zigaretten und Gemischen (E-Liquids) unklarer Herkunft und Zusammensetzung  ist abzuraten. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hin, nachdem gehäuft schwere Lungenerkrankungen bei „Dampfern“ in den USA auftraten.

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BAuA veröffentlicht Faltblatt zur Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien

Chemische Stoffe können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt haben. Um Anwender und Umwelt vor solchen Gefahrstoffen zu schützen, müssen sich auf deren Verpackungen Informationen zur sicheren Verwendung befinden. Das gilt auch für Gemische, die Gefahrstoffe enthalten. Mittlerweile gibt es durch das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen weltweit einheitliche Regeln. Europa hat diese Regeln mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) bindend übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.

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REACH – Ende der Nutzung der Vorregistriernummern für die Registrierung von Stoffen zum 31.12.2019

Am 31. Mai 2017 endete die Möglichkeit Stoffe, die in Tonnagen bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, über REACH-IT vorzuregistrieren. Mit der letzten Registrierungsphase, die am 31. Mai 2018 endete, sollte auch die Nutzung der Vorregistriernummern für die Registrierung entfallen. Aus Kulanz seitens der ECHA war die Nutzung jedoch weiterhin möglich – um die Registrierung für Industrie und Behörden zu vereinfachen. Mit dem 31.12.2019 endet nun diese Phase.

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Zentrales Portal für die Meldung von gefährlich eingestuften Gemischen

Bisher mussten die Informationen für als gefährlich eingestufte Gemische in den Mitgliedsstaaten bei den entsprechenden Länder-Behörden einzeln eingereicht werden (in Deutschland gemäß ChemG § 16e beim BfR). Ab 2020 können Firmen nun zentral die EU-weite Meldung für ihre als gefährlich eingestuften Gemische über das ECHA-„Portal for Poison“ vornehmen. Übergangsfristen gelten bis zum 31.12.2019.

Weitere Informationen

Portal for Poison Center

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Behördliche Prüfung registrierter Stoffe

Von den bis Mai 2018 insgesamt 22124 registrierten Stoffen wurden von der ECHA 4700 Stoffe (Tonnageband >100 t/a) als möglicherweise riskant erkannt. Innerhalb der nächsten Jahre wird die ECHA mit Unterstützung der Mitgliedsstaaten diese Stoffe eingehend prüfen. Registranten werden über REACH-IT über mögliche zusätzliche Datenanforderungen informiert und sind angehalten die geforderten Daten zu liefern. Weitere Informationen

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