E-Zigaretten sind modern, gelten bei vielen als cool und im Vergleich zu Tabakzigaretten als weniger gesundheitsschädlich. Ihr Prinzip: die Inhaltsstoffe zu verdampfen statt zu verbrennen. Das BfR hat die Alternative zum Rauchen untersucht.
Neue harmonisierte Einstufung für Titandioxid und zusätzlich EUH-Sätze
Titandioxid (EG 236-675-5, CAS 13463-67-7) in Pulverform (>1 % der Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm) wurde als Carc. 2, H351 (Einatmen) harmonisiert eingestuft.
Mehrheit der Bevölkerung sieht gesundheitliche Risiken von E-Zigaretten
Wie eine aktuelle repräsentative Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt, verbindet die große Mehrheit der Bevölkerung (84 %) gesundheitliche Risiken mit dem Konsum von E-Zigaretten.
Erster Todesfall nach E-Zigarettenkonsum in Belgien
In Belgien ist der erste Todesfall im Zusammenhang mit dem Konsum von E-Zigaretten aufgetreten. Wie die Behörden gestern mitteilten, starb ein 18-jähriger Mann an den Folgen eines Atemstillstands, der auf die Inhalation schädlicher Substanzen in einer E-Zigarette zurückgeführt wird.
BfR rät vom Selbstmischen von E-Liquids ab
„Dampfer“ sollten darauf verzichten, das Gemisch für ihre Elektronischen (E-) Zigaretten selbst herzustellen. Mineral- und Pflanzenöle sollten unter keinen Umständen in Liquids enthalten sein und können bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Auch von E-Zigaretten und Gemischen (E-Liquids) unklarer Herkunft und Zusammensetzung ist abzuraten. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hin, nachdem gehäuft schwere Lungenerkrankungen bei „Dampfern“ in den USA auftraten.
BAuA veröffentlicht Faltblatt zur Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien
Chemische Stoffe können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt haben. Um Anwender und Umwelt vor solchen Gefahrstoffen zu schützen, müssen sich auf deren Verpackungen Informationen zur sicheren Verwendung befinden. Das gilt auch für Gemische, die Gefahrstoffe enthalten. Mittlerweile gibt es durch das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen weltweit einheitliche Regeln. Europa hat diese Regeln mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) bindend übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.
REACH – Ende der Nutzung der Vorregistriernummern für die Registrierung von Stoffen zum 31.12.2019
Am 31. Mai 2017 endete die Möglichkeit Stoffe, die in Tonnagen bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, über REACH-IT vorzuregistrieren. Mit der letzten Registrierungsphase, die am 31. Mai 2018 endete, sollte auch die Nutzung der Vorregistriernummern für die Registrierung entfallen. Aus Kulanz seitens der ECHA war die Nutzung jedoch weiterhin möglich – um die Registrierung für Industrie und Behörden zu vereinfachen. Mit dem 31.12.2019 endet nun diese Phase.
Gemeinsame Aktion der Tabak- und Marktüberwachung deckt erhebliche Mängel bei der Gefahrenkennzeichnung auf
In einer gemeinsamen Schwerpunktaktion hat die Tabak- und Marktüberwachung des Landes Baden-Württemberg rund 50 nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten überprüft. Sie hatten die Proben der sogenannten Liquids im Einzelhandel oder direkt bei den Herstellern entnommen. In zehn Fällen beschafften sich die Überwachungsbehörden die Proben aus dem Internethandel.
US-Behörden untersuchen Zusammenhang von Lungenerkrankung und E-Zigaretten
Behörden in den USA prüfen derzeit bei fast 200 jungen Menschen mit schweren Lungenproblemen einen Zusammenhang mit dem Konsum von E-Zigaretten. Als Beschwerden wurden Atembeschwerden, Atemnot und Brustschmerzen aufgelistet. Dazu kamen in einigen Fällen Magen-Darm-Erkrankungen mit Erbrechen und Durchfall. Am 22.8.2019 sei dem Gesundheitsministerium im Bundesstaat Illinois der Tod eines Erwachsenen gemeldet worden.
Zentrales Portal für die Meldung von gefährlich eingestuften Gemischen
Bisher mussten die Informationen für als gefährlich eingestufte Gemische in den Mitgliedsstaaten bei den entsprechenden Länder-Behörden einzeln eingereicht werden (in Deutschland gemäß ChemG § 16e beim BfR). Ab 2020 können Firmen nun zentral die EU-weite Meldung für ihre als gefährlich eingestuften Gemische über das ECHA-„Portal for Poison“ vornehmen. Übergangsfristen gelten bis zum 31.12.2019.