ECHA requires registrants to perform studies on vertebrate animals even if the substance is used exclusively as an ingredient in cosmetic products.
Board of Appeal decision A-009-2018
Vertebrate animal testing on cosmetic ingredients
Update IUCLID Cloud Service
Seit Anfang Juli 2020 besteht auch für Dänemark und Litauen die Möglichkeit eine Gemischmeldung gem. Artikel 45 & Anhang VIII CLP, zentral über das PCN-Portal durchzuführen. Für Klein- und Kleinstunternehmen wurde der IUCLID (ECHA) Cloud Service entsprechend angepasst.
Unternehmen, die nicht in eine dieser Kategorien fallen, müssen weiterhin auf das IUCLID-Update im Oktober 2020 warten, um die zentrale Gemischmeldung über das PCN-Portal durchführen zu können.
Neues REACH-Enforce Projekt 2022 geplant (REF-10)
Endverbraucherprodukte (Gemische und Erzeugnisse) sollen in Hinblick auf regulatorische Pflichten und die Kommunikation innerhalb der Lieferketten kontrolliert werden.
BfR veröffentlicht Artikel zu Risiken von E-Liquids
E-Zigaretten sind modern, gelten bei vielen als cool und im Vergleich zu Tabakzigaretten als weniger gesundheitsschädlich. Ihr Prinzip: die Inhaltsstoffe zu verdampfen statt zu verbrennen. Das BfR hat die Alternative zum Rauchen untersucht.
Neue harmonisierte Einstufung für Titandioxid und zusätzlich EUH-Sätze
Titandioxid (EG 236-675-5, CAS 13463-67-7) in Pulverform (>1 % der Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm) wurde als Carc. 2, H351 (Einatmen) harmonisiert eingestuft.
Mehrheit der Bevölkerung sieht gesundheitliche Risiken von E-Zigaretten
Wie eine aktuelle repräsentative Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt, verbindet die große Mehrheit der Bevölkerung (84 %) gesundheitliche Risiken mit dem Konsum von E-Zigaretten.
Erster Todesfall nach E-Zigarettenkonsum in Belgien
In Belgien ist der erste Todesfall im Zusammenhang mit dem Konsum von E-Zigaretten aufgetreten. Wie die Behörden gestern mitteilten, starb ein 18-jähriger Mann an den Folgen eines Atemstillstands, der auf die Inhalation schädlicher Substanzen in einer E-Zigarette zurückgeführt wird.
BfR rät vom Selbstmischen von E-Liquids ab
„Dampfer“ sollten darauf verzichten, das Gemisch für ihre Elektronischen (E-) Zigaretten selbst herzustellen. Mineral- und Pflanzenöle sollten unter keinen Umständen in Liquids enthalten sein und können bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Auch von E-Zigaretten und Gemischen (E-Liquids) unklarer Herkunft und Zusammensetzung ist abzuraten. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hin, nachdem gehäuft schwere Lungenerkrankungen bei „Dampfern“ in den USA auftraten.
BAuA veröffentlicht Faltblatt zur Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien
Chemische Stoffe können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt haben. Um Anwender und Umwelt vor solchen Gefahrstoffen zu schützen, müssen sich auf deren Verpackungen Informationen zur sicheren Verwendung befinden. Das gilt auch für Gemische, die Gefahrstoffe enthalten. Mittlerweile gibt es durch das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen weltweit einheitliche Regeln. Europa hat diese Regeln mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) bindend übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.